Vertrag

Vertrag zwischen Bundesrepublik Deutschland und Energieversorgungsunternehmen über Finanzierung des
Kernenergieausstiegs unterzeichnet

spruehkressekernenergieausstieg
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, und die Vorstände der
Energieversorgungsunternehmen haben heute den  unterzeichnet.
Er bekräftigt die im Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
festgelegte Aufteilung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung. Demnach sind und bleiben
die Betreiber der Kernkraftwerke für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche
Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle verantwortlich. Für die
Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der
Verantwortung stehen. Damit es zu einem solchen teilweisen Haftungsübergang kommt müssen die
Konzerne die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung in einen Fonds zur Finanzierung
der kerntechnischen Entsorgung übertragen.
Der heute unterzeichnete Vertrag schafft sowohl für den Bund als auch für die Unternehmen sehr
langfristige Rechtssicherheit und schließt den Prozess ab, der mit der Einsetzung der Kommission
zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs in dieser Legislaturperiode eingeleitet
wurde. Durch den Vertrag werden außerdem zahlreiche im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver
Abfälle und dem Kernenergieausstieg stehende Rechtsstreite zwischen den Energieversorgern und dem
Staat beendet.
Das Gesetz war mit beihilfenrechtlicher Genehmigung der Europäischen Kommission am 16. Juni 2017 in
Kraft getreten. Die Unternehmen werden am 1. Juli 2017 Barmittel in Höhe von rund 24 Milliarden
Euro in den neu errichteten „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ einzahlen.
Der Vertrag ist  abrufbar.

http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170626-vertrag-brd-energieversorgungsunternehmen-finanzierung-des-kernausstiegs.html