Elektromobilität

Zypries: „Einsatz von E-Taxis wird erleichtert“


Das Kabinett hat heute die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung beschlossen,
die auch den Einsatz von E-Taxis in der Praxis erleichtert und damit die Elektromobilität weiter
voranbringt.
Bundesministerin Zypries: „E-Autos sind ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen,
klimafreundlichen Mobilität. Gerade die große Taxiflotte in Deutschland bietet hier einen wichtigen
Hebel. Mit der heutigen Änderung der Mess- und Eichverordnung erleichtern wir es deshalb
Taxiunternehmen, E-Taxis einzusetzen. Denn Taxameter und die dazu gehörenden sogenannten
Wegstreckensignalgeber können jetzt auch getrennt voneinander in ein Auto eingebaut werden. Damit
können E-Autos, die vom Hersteller nicht in der Taxi-Variante angeboten werden, leichter zu E-Taxis
nachgerüstet werden. Das bringt die Elektromobilität auf unseren Straßen voran und hilft, die
Schadstoffbelastung in den Städten zu verringern.“
Die geänderte Mess- und Eichverordnung beinhaltet die Maßgaben des Bundesrates und definiert
Wegstreckensignalgeber für Taxameter als Teilgerät. So können einerseits Kfz-Hersteller von
vornherein einen konformitätsbewerteten Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle
für den Anschluss eines Taxameters im Fahrzeug zu verbauen. Andererseits erhalten aber auch
Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein Fahrzeug einen konformitätsbewerteten
Wegstreckensignalgeber eines beliebigen Herstellers nachzurüsten. In der Praxis erleichtert das vor
allem den Einsatz von E-Taxis. Gleichzeitig bleibt für den Verbraucher sichergestellt, dass der
Fahrpreis im Taxi korrekt angezeigt wird.
Auch mit Blick auf die Ladeinfrastruktur für E-Autos setzt die geänderte Verordnung Impulse: So
werden die Möglichkeiten erweitert, in E-Ladesäulen Daten zu speichern und diese anzuzeigen. Dies
wird sich positiv auf die Erweiterung der Ladeinfrastruktur auswirken.
Zwei weitere Anpassungen erleichtern es der Wirtschaft, das Mess- und Eichrecht anzuwenden: Erstens
wurde das Verbot, Taragewichtswerte bei Kraftfahrzeugen zu speichern, aufgehoben. Zweitens werden
vom Erzeuger betriebene Milchtankstellen, die bis Ende 2017 rechtmäßig in Betrieb genommen wurden,
für fünf Jahre vom Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts ausgenommen.

http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170802-zypries-einsatz-von-e-taxis-wird-erleichtert.html

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